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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2005 - L 5 KR 6/05   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2005 - L 5 KR 6/05 (https://dejure.org/2005,35548)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.08.2005 - L 5 KR 6/05 (https://dejure.org/2005,35548)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. August 2005 - L 5 KR 6/05 (https://dejure.org/2005,35548)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.01.2010 - L 5 KR 119/08

    Rechtshängigkeitszinsen - keine modifizierten Verzugszinsen - Krankenkasse -

    Dies rechtfertigte es, Forderungen zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung zu behandeln und von den Beschränkungen des sozialrechtlichen Leistungserbringungsrechts und Beitragsrechts auszunehmen (Urteile des BSG vom 28. September 2005, B 6 KA 71/04 R, SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 und vom 23. März 2006, B 5 KR 6/05 R, SozR 4-7610 § 291 Nr. 3; nach Fassung des vorliegenden Urteils veröffentlichtes Urteil des BSG vom 8. September 2009, B 1 KR 8/09 R).

    Im Übrigen hat das BSG zwischen Rechtshängigkeitszinsen und Verzugszinsen stets unterschieden (vgl. Urteil des 6. Senats des BSG vom 28. September 2005, a.a.O. sowie Urteil des 3. Senats vom 23. März 2006, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2006 - L 6 P 84/05

    Pflegeversicherung

    Ebenfalls müssen die in der GKV Pflichtversicherten - wie zuvor schon die freiwillig Versicherten - aufgrund der Neuregelung des § 248 SGB V durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003 (BGBl 1, 2190 ff.) seit 01.01.2004 auf Versorgungsbezüge nicht mehr den halben, sondern den allgemeinen Beitragssatz, d.h. vollen Beitragssatz ihrer Krankenkasse zahlen (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Neuregelung vgl. LSG NRW, Urteil vom 11.08.2005, L 5 KR 6/05, derzeit in der Revision beim BSG unter dem Aktenzeichen B 12 KR 23/05).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2006 - L 11 KR 3684/05

    Krankenversicherung der Rentner - Bemessung von Beiträgen aus Versorgungsbezügen

    Auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in seiner Entscheidung vom 11.08.2005 - L 5 KR 6/05 - diese Auffassung vertreten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - L 16 KR 124/05

    Krankenversicherung

    Mit der Leistung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung war lediglich die Aussicht auf Krankenversicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verbunden, nicht aber eine vermögenswerte Anwartschaft im Hinblick auf die als Rentner zu zahlenden Beiträge (ebenso LSG NRW, Urt. vom 09.06.2005, Az.: L 5 KR 178/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de, und Urt. vom 11.08.2005, Az.: L 5 KR 6/05).
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